Infos für Neukunden
Ansprechpartner finden
Das Jobcenter Freising unterstützt als gemeinsame Einrichtung des Landkreises Freising und der Agentur für Arbeit Freising auf Antrag erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Freising und Umgebung.
Dazu gehören neben der Großen Kreisstadt Freising die Gemeinden Allershausen, Attenkirchen, Au i. d. Hallertau, Eching, Fahrenzhausen, Gammelsdorf, Haag an der Amper, Hallbergmoos, Hörgertshausen, Hohenkammer, Kirchdorf an der Amper, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Mauern, Moosburg, Nandlstadt, Neufahrn, Paunzhausen, Rudelzhausen, Wang, Wolfersdorf und Zolling.
Unser Auftrag ist es, Sie bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen und den Lebensunterhalt zu sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Unser Anliegen ist es, Ihnen in einer schwierigen Lebenssituation die optimale Unterstützung zu geben.
Finden Sie den richtigen Ansprechpartner
Wir helfen bei der Suche
- Wenn Sie länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Ihre Beschäftigung verloren haben, dann wenden Sie sich zur Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an die zuständige Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie Wohngeld beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohngeldbehörde, d. h. an die örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, oder bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising.
- Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
- Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
- Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie im Landratsamt Freising in der Abteilung Jugend und Familie.
- Wenn Sie sich in einem Asylverfahren befinden und weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Auch mit einer „Duldung“ ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.
- Bei Fragen zur beruflichen Orientierung hilft Ihnen die zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit Freising weiter. Gerne können Sie sich auch an Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Freising wenden.
- Wenn Sie anerkannt berufsunfähig sind oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist die für Ihren Wohnort zuständige Sozialverwaltung Ihr richtiger Ansprechpartner.
- Für alle Fragen zum Unterhaltsvorschuss bei Scheidung hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.
- Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAföG wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freising.
- Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.