Das Jobcenter Freising
Wer wir sind
Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Freising und des Landkreises Freising betreuen und fördern wir Menschen im Landkreis Freising, die Bürgergeld oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten.
Was wir leisten
Wenn Sie als erwerbsfähige Leistungsberechtigte Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können und auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt Unterstützung suchen, sind Ihnen unsere Ansprechpartner/innen gerne behilflich und informieren Sie über Wege und Möglichkeiten aus der Hilfebedürftigkeit.
Verhaltensregeln
Bei uns gilt
Generell gilt in unserem Haus: Keine Toleranz gegenüber Gewalt sowie bei Androhung von Gewalt und Beleidigungen!
Schlichtungsstelle
Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Der neue Kooperationsplan
Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter einen Kooperationsplan. In diesem legen Sie gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie Sie dieses erreichen.
Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden.
Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Wichtig: Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (zum Beispiel: Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen). Es kann also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben.
Schlichtungsverfahren – was ist das?
Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter oder direkt an die Schlichtungsstelle unter jobcenter-freising.schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de.
Bitte begründen Sie Ihr Gesuch auf Schlichtung entsprechend und beachten Sie zum Verfahren folgende Hinweise:
- Gegenstand des Schlichtungsverfahrens nach § 15a SGB II können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans sein. Das Schlichtungsverfahren umfasst bspw. keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.
- Das Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen Person im Verbund mit den Jobcentern Dachau, Ebersberg und ARUSO Erding durchgeführt.
- Im Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden.
- Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens nach vier Wochen.
- Sollte kein gemeinsamer Lösungsvorschlag gefunden werden, wird das Verfahren ebenfalls spätestens nach Ablauf der vier Wochen beendet.