Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Zuschüsse und Prämien
Eingliederungszuschuss
Sie möchten einen Mitarbeiter einstellen? Wir unterstützen Sie mit dem Eingliederungszuschuss, einem zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre sowie schwerbehinderte Menschen stellen einen Personenkreis dar, der in besonderer Weise gefördert werden kann.
WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.
Kontakt
Jobcenter Freising / AGS
Frau Petra Stadler
Parkstraße 11
85356 Freising
Telefon: 08161 / 4590-0
Probearbeiten
Maßnahme bei einem Arbeitgeber
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber („MAG“) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
WICHTIG: Insgesamt darf die Dauer einer betrieblichen MAG bei einem Arbeitgeber sechs Wochen nicht übersteigen.
Umwandlungsprämie
Das Jobcenter Freising unterstützt Ihr Unternehmen, wenn Sie einen Minijob (bis 450,- Euro/Monat) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln.