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Service Center:
Montag - Donnerstag 08:00 - 18:00, Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Tel. 08161 / 4590-0

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Zuschüsse und Prämien

Eingliederungszuschuss

Sie möchten einen Mitarbeiter einstellen? Wir unterstützen Sie mit dem Eingliederungszuschuss, einem zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre sowie schwerbehinderte Menschen stellen einen Personenkreis dar, der in besonderer Weise gefördert werden kann.

WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

Kontakt

Jobcenter Freising
Frau Petra Stadler
Parkstraße 11
85356 Freising

Telefon: 08161 / 4590-0

Kontakt aufnehmen

Probearbeiten

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber („MAG“) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.

Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!

WICHTIG: Insgesamt darf die Dauer einer betrieblichen MAG bei einem Arbeitgeber sechs Wochen nicht übersteigen.

Umwandlungsprämie

Das Jobcenter Freising unterstützt Ihr Unternehmen, wenn Sie einen Minijob (bis 450,- Euro/Monat) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln.

Kontakt

Jobcenter Freising
Parkstraße 11
85356 Freising

Telefon 08161 / 4590-0

Montag bis Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr

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