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Montag - Donnerstag 08:00 - 18:00, Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Tel. 08161 / 4590-0

Datenschutz / Informationsfreiheitsgesetz

Schutz von Sozialdaten

1. Was sind Sozialdaten?

Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem

  • Ihren beruflichen Werdegang (von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung).
  • Ihre derzeitigen Lebensverhältnisse (familiäre Beziehungen, Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnisse).

Diese Sozialdaten dienen dem Jobcenter als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Freising schützt die Sozialdaten vor einer Weitergabe an nicht befugte Stellen.

2. Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?

Das Jobcenter Freising gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.

Das Jobcenter Freising schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:

  • Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Beschäftigten. Diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
  • Darüber hinaus hat das Jobcenter Freising einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Er unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Beschäftigten sowie den Kundinnen und Kunden als Ansprechpartner für Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung.

3. Welche Rechte haben Sie?

Die folgenden Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Freising und die Bundesagentur für Arbeit mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen.

Der Schutz personenbezogener Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB).

Information zur Datenerhebung

Gemäß Artikel 13, 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
In Verbindung mit § 82, 82a des 10. Sozialgesetzbuches (SGB)

Stand: 25. Mai 2018

4. Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Freising ist der behördliche Beauftragte für den Datenschutz.

Er ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Kontakt

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Post:
Jobcenter Freising
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Parkstraße 11
85356 Freising

Tel.: 08161 / 4590-0
E-Mail: Jobcenter-Freising.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Flyer Datenschutzgrundverordnung

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