Arbeitsvermittlung
Wir unterstützen Sie
Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in im Jobcenter Freising bietet Ihnen ausführliche Beratung in allen Fragen der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. Nach einer umfassenden Analyse Ihrer individuellen Situation legen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater die erforderlichen Schritte für Ihren Weg zur beruflichen Integration fest.
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene
Bildung ist der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und einem selbstbestimmten Leben. Unsere Spezialist/innen für die Kundinnen und Kunden unter 25 Jahren kümmern sich um die Themen Schulabschluss und Ausbildung. Bei Bedarf unterstützen sie bei der Ausbildungssuche, beleuchten die Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs des Schulabschlusses oder helfen dabei, die erforderliche Ausbildungsreife zu erlangen. Sie arbeiten bei Bedarf eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Freising zusammen.
Interessante Tipps
Tipps zur Suche nach einem Ausbildungsplatz finden Sie hier:
Vermittlung in Arbeit
Entwicklung einer individuellen Strategie
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer individuellen Strategie zur nachhaltigen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Aufbauend auf Ihren Kenntnissen, Fertigkeiten und persönlichen Stärken entwickelt Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in gemeinsam mit Ihnen den Weg in Ihre berufliche Zukunft.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung/Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen, bieten Coaching und Bewerbungstraining und suchen für Sie passende Stellenangebote.
Sollte eine direkte Arbeitsaufnahme aufgrund vorliegender Schwierigkeiten und Hürden nicht möglich sein, bieten wir gerne Zwischenschritte an. Ob Beratung bei einem Spezialisten (Coaching) oder Beschäftigungsmöglichkeit in geschütztem Rahmen – unser Spektrum bietet für jede Aufgabe eine Lösung. Gerne informieren wir auch über Ansprechpartner für Themen wie Kinderbetreuung, familiäre Probleme oder Schulden.
Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in berät Sie zu Rechten und Pflichten im Sozialgesetzbuch II. Hier können Sie bspw. Fragen zur Erreichbarkeit, Ortsabwesenheiten oder Mitwirkungspflichten klären.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Fahrplan für Ihre berufliche Zukunft zu entwickeln.