Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.

„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an:

  • Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven,
  • Tests zur beruflichen Orientierung,
  • Suche nach Weiterbildungsangeboten,
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten,
  • Informationen zu Beratungsmöglichkeiten.

„mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.

Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.

Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 01.01.2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen. Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.

Ab dem ersten Januar ist „mein NOW“ unter www.mein-now.de zu finden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar

Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Quelle: Familienkasse, Bundesagentur für Arbeit