Sozialpass für den Landkreis Freising

Sozialpass für den Landkreis Freising

Der Sozialpass ist ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Mit dem Sozialpass können Sie Ermäßigungen für Freizeit-, Bildungs- und sonstigen, vor allem sozialen Angeboten erhalten.

Ab dem 20.09.2024 erhalten Kundinnen und Kunden des Jobcenters den Sozialpass nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes sowie ihres aktuellen Bewilligungsbescheides während der Öffnungszeiten an unserer Anmeldung.

Weitere Informationen zu den teilnehmenden Gemeinden und deren Angebote finden Sie unter sind https://www.kreis-freising.de/buergerservice/themen/sozialpass.html

Neue Öffnungszeiten ab 05.08.2024

 

Ab Montag, den 05.08.2024 ändern sich im Jobcenter Freising die Zeiten für unterminierte Vorsprachen:

Montag:           08:00 – 11:00 Uhr

Dienstag:         08:00 – 10:00 Uhr

Mittwoch:         Geschlossen

Donnerstag:     08:00 – 11:00 Uhr

Freitag:            08:00 – 10:00 Uhr

Weiterhin unverändert können Anliegen telefonisch Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Servicenummer 08161 4590 0 erledigt werden.

Der Online-Kanal jobcenter.digital steht zudem täglich zur Verfügung. Über dieses Web-Portal können Sie ebenfalls die häufigsten und wichtigsten Anliegen online erledigen. Dafür stehen Formulare bereit, die aktiv durch Ausfüllhinweise unterstützt werden.

Beendigung der Email-Kommunikation zum 01.09.24

 

Umstellung auf den digitalen Postfachservice – Verbesserung unserer Kommunikationswege

Das Jobcenter Freising stellt zum 01.09.24 die Kommunikation per E-Mail mit Kundinnen und Kunden ein. Als moderne Alternative steht den Kundinnen und Kunden aber der digitale Postfachservice unter www.jobcenter.digital zur Verfügung. Mit dem Postfachservice können Nachrichten inkl. Anhänge elektronisch an das Jobcenter geschickt werden, egal ob diese bisher per E-Mail oder per Post an das Jobcenter gesendet wurden.

Das Angebot jobcenter.digital bietet den Kundinnen und Kunden nicht nur die Möglichkeit Anträge beim Jobcenter zeit- und ortsabhängig online zu stellen, sondern auch viele weitere Onlineservices, wie beispielsweise Nachrichten an ihr Jobcenter senden. Daher stellen wir den Kommunikationsweg auf den digitalen Postfachservice um und stellen damit einen sicheren Online-Kommunikationskanal zur Verfügung.

Der Postfachservice bietet den Kundinnen und Kunden eine schnellere Bearbeitung der Anliegen durch die direkte Übertragung der Nachrichten und Anhänge. Es ist kein Postweg oder Einscannen von E-Mails mehr notwendig.

Der Versand von Daten per E-Mail ist mit Risiken verbunden. Über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten können verändert oder verfälscht werden. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt, die Vertraulichkeit ist nicht gewahrt. Der Postfachservice bietet eine sichere Online-Kommunikation.

 

 

Flyer_Beendigung E-Mail-Kommunikation

Erklärvideos zu Jobcenter Digital: 

Postfachservice – Erklärvideo

 

So sind die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld gestiegen:

seit 1.1.2023 seit 1.1.2024 Erhöhung
Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfstufe 1)
502 Euro 563 Euro +61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfstufe 2)
451 Euro 506 Euro +55 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
402 Euro 451 Euro +49 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
420 Euro 471 Euro +51 Euro
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
348 Euro 390 Euro +42 Euro
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
318 Euro 357 Euro +39 Euro