Seit 01.01.2011 besteht für Kinder, die Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Im Landkreis Freising erfolgt die Leistungsgewährung in Zusammenarbeit durch das Jobcenter Freising und der Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Freising.
Folgende Leistungen können auf Antrag gewährt werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen:
Hier finden Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe