Bildung und Teilhabe


Seit 01.01.2011 besteht für Kinder, die Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

 

Im Landkreis Freising erfolgt die Leistungsgewährung in Zusammenarbeit durch das Jobcenter Freising und der Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Freising.

 

Folgende Leistungen können auf Antrag gewährt werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen:

  1. Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kindergartenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Form einer Pauschale in Höhe von 100 € zum 1. August und 50 € zum 1. Februar eines Jahres
  3. Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden
  4. Lernförderung, soweit sie ergänzend zu schulischen Angeboten geeignet und zusätzlich erforderlich ist
  5. Kostenübernahme für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen
  6. Kostenübernahme für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. (z.B. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, ect.)

Hier finden Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe