Leistungsgewährung


Die Mitarbeiter/innen des Teams Leistungsgewährung sind für alle Fragen rund um die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig. Hierzu zählen auch Kosten der Unterkunft, einmalige Bedarfe und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer kann Bürgergeld erhalten?


Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten. Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist auch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen. 

 

Um Bürgergeld erhalten zu können, müssen Sie darüber hinaus erwerbsfähig sein oder in der Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person leben. Einige Personengruppen sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen z.B. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Auszubildende und Studenten sowie Bezieher von Altersrente und Personen, die in stationären Einrichtungen (auch Haft) untergebracht sind.

Wie wird mein Leistungsanspruch berechnet?


Zunächst wird Ihr individueller Bedarf berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus den jeweils aktuellen Regelleistungen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ggf. zustehenden Mehrbedarfen z.B. wegen Alleinerziehung und den Kosten der Unterkunft und Heizung. Dem so ermittelten Gesamtbetrag wird das anzurechnende Einkommen und ggf. verwertbares Vermögen gegenüber gestellt. Reichen Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, den Bedarf zu decken und können Sie den Differenzbetrag auch durch Inanspruchnahme vorrangiger Ansprüche gegen Sozialleistungsträger oder Dritte nicht decken, besteht Anspruch auf Bürgergeld.

 

Kosten der Unterkunft:

Kosten für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt soweit sie angemessen sind. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Miete finden Sie auf dem Informationsblatt über die angemessenen Kosten der Unterkunft. (im Downloadbereich)


Markt und Integration


Das Team Markt & Integration bietet für Empfänger/innen von Bürgergeld aus dem Landkreis Freising ein umfassendes Dienstleistungsangebot an. Dieses erstreckt sich unter anderem auf die folgenden Bereiche:

  1. Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit
  2. Information und Beratung
  3. Umfassende Unterstützung durch den jeweils zuständigen Persönlichen Ansprechpartner
  4. Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  5. Unterstützung durch flankierende Hilfen (Kinderbetreuung, Psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)

Das Jobcenter Freising unterstützt Sie mit diversen Angeboten auf Ihrem Weg in die berufliche Integration. Diese können individuell auf Ihren Bedarfe (u.a. Projekte für über 50jährige, Personen mit Migrationshintergrund sowie Alleinerziehende) ausgerichtet werden. Wie beispielsweise die Erstellung von marktfähigen Bewerbungsunterlagen, sowie die Begleitung im Rahmen eines Bewerbercoachings oder der Beratung bei der beruflichen Orientierung.

 

Nicht nur auf dem Weg in die Integration sondern auch während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit kann Ihnen Unterstützung angeboten werden, damit Ihre angefangene Beschäftigung noch während der Probezeit nachhaltige Stabilisierung findet.