Archiv


27.07.2023

Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

 

Der neue Kooperationsplan

 

Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter einen Kooperationsplan. In diesem legen Sie gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie Sie dieses erreichen.

 

Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden.

Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.

 

Wichtig: Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (zum Beispiel: Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen). Es kann also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben.

 

Schlichtungsverfahren – was ist das?

 

Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter oder direkt an die Schlichtungsstelle unter jobcenter-freising.schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de .

 

Bitte begründen Sie Ihr Gesuch auf Schlichtung entsprechend und beachten Sie zum Verfahren folgende Hinweise:

  • Gegenstand des Schlichtungsverfahrens nach § 15a SGB II können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans sein. Das Schlichtungsverfahren umfasst bspw. keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.
  • Das Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen Person im Verbund mit den Jobcentern Dachau, Ebersberg und ARUSO Erding durchgeführt.
  • Im Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden.
  • Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens nach vier Wochen.
  • Sollte kein gemeinsamer Lösungsvorschlag gefunden werden, wird das Verfahren ebenfalls spätestens nach Ablauf der vier Wochen beendet.

26.06.2023

Bürgergeld - Die Änderungen zum 01.Juli 2023

 

FREIBETRÄGE: Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden teilweise angehoben.

  • Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 Euro,
  • für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, ein Freibetrag in Höhe von 20 Prozent,
  • für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent und
  • für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens der 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, ein Freibetrag von 10 Prozent.
  • Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.

 

MINIJOBGRENZE: Insbesondere junge Menschen im Leistungsbezug sollen die Erfahrung machen, dass sich Arbeit lohnt. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren dürfen Einkommen aus

Job, Ausbildung oder Taschengeld aus Freiwilligendienst bis 520 Euro (Minijobgrenze) behalten. Für darüber hinausgehendes Einkommen gelten die Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, s.o.

 

Einkommen aus Erwerbstätigkeiten von Schülerinnen und Schülern bis 25 Jahre, die ausschließlich in den Schulferien ausgeübt werden, wird gänzlich nicht als Einkommen berücksichtigt.

 

MUTTERSCHAFTSGELD: Das Mutterschaftsgeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt.

 

ERBSCHAFTEN: Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern ab dem auf den Monat des Zuflusses folgenden Monat als Vermögen.

 

EHRENAMT: Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die steuerfrei sind, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Jahr von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen.

 

REHABILITATION: Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld beantragt werden. Das Bürgergeld wird weitergezahlt.


26.06.2023

Kundenportal am 28.06.2023 geschlossen

 

Am Mittwoch, den 28.06.2023 sind im Kundenportal in der Parkstraße 11, 85356 Freising keine persönlichen Vorsprachen möglich.

 

Das Jobcenter ist an diesem Tag wie gewohnt von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 08161 4590 0 telefonisch erreichbar.


28.12.2022

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

 

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

 

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

 

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

 

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

 

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


23.11.2022

Bürgergeld

 

Auf der Lexikonseite Bürgergeld finden Sie aktuelle Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen zum 01.01.2023.


28.06.2022

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund des derzeitigen hohen Arbeitsaufkommens, bitten wir von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Sollten die eingereichten Unterlagen unvollständig sein, werden wir Sie darüber ebenfalls schriftlich informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Ihr Jobcenter Freising

Увaжаемые клиенты!

Всвязи с большим объёмом поступивших заявлений просим Вас воздержаться от справок о статусе обработки Ваших документов.

Как только Ваше заявление будет обработано, Вы получите письменное уведовление на Ваш почтовый адрес. При нехватке каких либо документов мы также обратимся к Вам письменно.

Большое спасибо за Ваше понимание и терпение.

Ваш центр занятости

Dear customers,

due to the high volume of applications we kindly request to avoid questions about the processing times of your application forms.

As soon as your application has been processed, you will receive a written notification via letter. If your submitted documents are incomplete, we will also inform you about this via letter.

Thank you for your understanding and patience.

 

Your Jobcenter Freising


11.05.2022

Gruppenveranstaltungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Helfer im Landkreis Freising

 

Wir kommen zu Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei der Antragsstellung!

 

hier geht es zu den Terminen


 05.05.2022

Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022

 

Ab 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

 

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

 

Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Freising unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.

 

Welche Unterlagen / Angaben sind zur Antragstellung erforderlich?

 

·         Vorherige Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR)

·         Pässe / Ausweise aller antragstellenden Personen, bzw. Geburtsurkunden der Kinder

·         Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG aller antragstellenden Personen

·         Deutsche Kontoverbindung (IBAN)

·         Anmeldung zu einer Krankenkasse / Rentenversicherungsnummer

·         Einkommensnachweis

·         Ggf. Mutterpass (bei Schwangerschaft)

·         Ggf. Schulbescheinigungen (bei schulpflichtigen Kindern)

 

·         Formulare / Antragsvordruck (Hauptantrag)

ØGgf. Angaben zu Kindern (Anlage KI)

ØGgf. Angaben zu Einkommen (Anlage EK)

ØGgf. weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)

ØGgf. Angaben zu Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU oder zur Aufwandspauschale)

ØGgf. Antrag auf Kindergeld

 

Hinweise zur Antragstellung auf Kindergeld

 

Kindergeld ist in Deutschland eine vorrangige Leistung. Hierzu ist ein Antrag auf Kindergeld und die Anlage Kind (je Kinde eine Anlage) vollständig auszufüllen und mit der Kopie der Fiktionsbescheinigung an die Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg zur senden.

 

Weitere Informationen zu einem Kindergeldanspruch finden sich unter:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

 

Gruppeninformationsveranstaltungen / Antragstellung vor Ort

 

In der Zeit vom 11.05. bis 25.05.2022 finden in allen Gemeinden des Landkreises Freising Gruppeninformationsveranstaltungen statt. Dabei werden die erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt, auch besteht dort die Möglichkeit einer „qualifizierten Antragsabgabe“.

 

Die Termine und Orte werden in den nächsten Tagen unter www.jobcenter-freising.de veröffentlicht.   

 

 

Помощь беженцам из Украины с 01.06.2022

 

С 1 июня 2022 г. беженцы из Украины имеют право на базовое пособие по безработице, предусмотренное Вторым социальным кодексом (SGB II).

 

При соблюдении всех условий Вы получаете право на получение пособия на жизненное обеспечение (включая медицинское страхование). Кроме того возможна оплата соразмерных расходов на проживание и отопление.

 

Наряду с этой помощью наши консультанты по рабочему рынку предоставят Вам доступ к программам обучения и коучингу, как например языковые курсы и курсы по интеграции, а также к курсам профессионального обучения и повышения квалификации. Центр занятости города Фрaйзинг поможет Вам при оформлении признания дипломов и ведёт тесное сотрудничество с муниципальными органами, общественными организациями и местами временнoгo проживания беженцев.

 

Какие документы необходима для подачи заявления на пособие?

 

·         Предварительная регистрация в центральном реестре по учёту иностранцев  

·         Паспорта / ID-карты всех персон, указанных в заявлении (для детей - свидетельство о рождении)

·         Удостоверения, выданные в центральном реестре по учёту иностранцев (Fiktionsbescheinigung или Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG) всех персон, указанных в заявлении

·         Счёт в немецком банке (IBAN)

·         Регистрация в кассе медицинского срахования (Krankenkasse)

·         Номер социального страхования пенсионного фонда (Rentenversicherungsnummer)

·         Сведения о доходах (если таковые существуют)

·         Материнский паспорт (Mutterpass) - при беременности

·         Подтверждение о посещении вашим ребёнком местной немецкой школы

 

·         Анкеты / формуляр заявления на пособие (Hauptantrag)

ØДанные о детях (приложение KI) - при наличии таковых

ØДанные о доходах (приложение EK) - при наличии таковых

ØДанные о других членах семьи, указанных в заявлении (приложение WEP)

ØДанные о расходах на проживание и отопление (приложение KDU или заявление на паушальную сумму затрат) - при наличии таковых

ØЗаявлениe на денежное пособие на ребёнка - при наличии такового

 

Важная информация о заявлении на денежное пособие на ребёнка

 

Денежное пособие на ребёнка в Германии является первоочерёдным. Для получения этого пособия необходимо подать заявление вместе с приложением, выполненным на каждого ребёнка, и копией Fiktionsbescheinigung в Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg.

 

Более подробную информацию Вы получите на сайте:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

 

Информатионное мероприятие / подача заявления на месте

 

С 11 по 25 мая будут проходить информационные мероприятия в коммуннах округа Фрайзинг. При этом будут выдаваться все необходимые документы для подачи заявлений на базовое социальное пособие по безработице. При этом возможна краткая консультация.

 

Даты информационных мероприятий будут опубликованы на сайте www.jobcenter-freising.de.   


15.03.2022

Videos zum Arbeitslosengeld II

 

Erklärvideos helfen Anträge und Bescheide des Jobcenters zu verstehen und richtig auszufüllen

 

In der Navigationsleiste dieser Internetseite finden Sie unter Erklärvideos einen Link zu Videos

 

  • zum Antrag auf Arbeitslosengeld II
  • zu den Anlagen KI, WEP und EK zum Antrag auf Arbeitslosengeld II
  • zum Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II (in mehreren Sprachen)

26.11.2021

Jobcenter Freising führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

 

Das Jobcenter Freising bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin erreichbar. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Zusätzlich setzt das Jobcenter ab sofort die 2G-Regel um. Für persönliche Beratungsgespräche in der Parkstraße ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Diese Gespräche sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben, werden bis auf weiteres online oder telefonisch beraten. 


25.11.2021

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

 

Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

 

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

 

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

 

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite:             https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

 


10.11.2021 

Geplante Regelung zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung ab 01.01.2022

 

Nach geltender Rechtslage würde der vereinfachte Zugang zum Sozialgesetzbuch II zum Ende des Jahres auslaufen. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Anschlussregelung vorsieht (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Bundestags-Drucksache 20/15).

 

Danach ist vorgesehen, den vereinfachten Zugang für Bewilligungszeiträume zu verlängern, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz vom Deutschen Bundestag noch im Laufe des Monats November 2021 beraten wird.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


20.07.2021

Last-Minute-Lehrstellenvermittlung

 

Der Countdown zum Ausbildungsbeginn im September 2021 läuft. Jugendliche aus dem Landkreis Freising, die bisher keine passende Lehrstelle gefunden haben und noch nicht mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur Freising in Kontakt stehen, können sich am

 

Donnerstag, 29. Juli 2021

von 9 bis 12:30 Uhr

unter Telefon 08161 171 150

 

über offene Ausbildungsplätze in der Region informieren. Die Berufsberater*innen stehen den Ausbildungssuchenden im persönlichen Telefonat mit Rat und Tat zur Seite.

 

„Zum Bewerben ist es noch nicht zu spät. Für geeignete und motivierte Jugendliche haben wir aktuell noch Ausbildungsstellen in den unterschiedlichsten Berufen im Angebot. Gesucht werden beispielsweise junge Leute, die sich zu Einzelhandelskaufleuten, Speditions- und Logistikkaufleuten, Verkäufer*innen, medizinischen Fachangestellten, Lagerlogistik-Fachkräften, Handelsfachwirt*innen, Büromanagement-Kaufleuten, zahnmedizinischen Fachangestellten, Fachlagerist*innen oder Köch*innen ausbilden lassen wollen. Auch das Handwerk ist noch auf der Suche nach Nachwuchskräften“, erläutert Nikolaus Windisch, Chef der Agentur für Arbeit Freising.

 

Interessierte Jugendliche können ihre Bewerbungsunterlagen gerne vorab per E-Mail an Freising.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de senden. „Manchmal genügt ein Blick in die Unterlagen, um zu sehen, warum es bisher nicht mit einer Lehrstelle geklappt hat. Hier helfen wir mit guten Tipps. Im Idealfall kann unsere Berufsberatung außerdem sofort Kontakt zu einem passenden Ausbildungsbetrieb herstellen."

 

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Freising  

Nr. 26 / 2021 – 20. Juli 2021 


16.07.2021

Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick

 

Unter der Rubrik „Arbeitnehmer“ finden Sie eine aktuelle Aufstellung aller wichtigen Familienleistungen auf einen Blick.


05.07.2021

Weitere Hilfe in der Pandemie: Kinderfreizeitbonus 2021

 

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind. 

 

Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

 

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist.

Kundinnen und Kunden, die bei uns als Leistungsempfänger nach dem SGB II gemeldet sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus ohne gesondertem Antrag; der Kinderfreizeitbonus wird von uns automatisch ausgezahlt.

Familien, die der Familienkasse durch parallelem Bezug von KiZ und Leistungen nach dem SGB II bereits bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus ebenfalls ohne Antrag automatisch von der zuständigen Familienkasse in Form einer Einmalzahlung im August.

 

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.
Für allgemeine Fragen steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.


29.04.2021

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

 

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

 

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.


25.03.2021

Sozialschutzpaket III: Unterstützung in der Corona-Pandemie wird fortgeführt

 

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro.

 

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber beschlossen, mit dem Sozialschutzpaket III die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende Dezember 2021 möglich sein.

 

Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01. April .2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

 

Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt für 18-24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.

 

Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler werden weiterhin mit der Service-Hotline "Selbstständige" unterstützt. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zu Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder. Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.


18.03.2021

Virtueller Bildungsmarkt geht online

 

Gemeinsam mit der Arbeitsagentur Freising und den Jobcentern Dachau, Erding und Ebersberg setzt das Jobcenter Freising weiter verstärkt auf digitale Angebote für ihre Kund*innen:

 

Seit 01. März ist unter www.bildungsmarkt-freising.de mit dem „Virtuellen Bildungsmarkt“ ein neuer E-Service online.

 

Bildungsinteressierte können sich hier unkompliziert einen Überblick über das Kursangebot regionaler Bildungsträger verschaffen, dazu Flyer und Imagefilme einsehen. Auch eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartner*innen beim jeweiligen Jobcenter, der Arbeitsagentur und den Bildungsträgern ist möglich.

 

Interessiert? Dann ran an Smartphone, Tablet, Laptop oder PC und www.bildungsmarkt-freising.de aufrufen.


19.01.2021

FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18.01.2021 beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr

 

Landratsamt versendet Masken an berechtigte Personen

Seit Montag, 18. Januar, gilt in Bayern die Pflicht, im öffentlichen Personalnahverkehr und beim Einkaufen eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem genormten Standard zu tragen, da gerade hier noch immer viele Menschen aufeinandertreffen.

 

Das Landratsamt Freising wird im Laufe dieser Woche entsprechende Masken per Post an Bedürftige im Landkreis verschicken. Zu den berechtigten Personen zählen die Empfänger von Grundsicherungsleistungen ( Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt ).

 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt für öffentliche Nahverkehrsmittel wie Busse und Bahnen ( einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen ). Im Einzelhandel gilt sie nur für Kunden, nicht aber für die Beschäftigten. Eine FFP2-Maske muss in den Verkaufsräumen, auf de Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen getragen werden.


 

01.01.2021

Antragstellung: Erleichterter Zugang bis 31.03.2021 verlängert

 

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum 31.03.2021 verlängert.

 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch wei­terhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Mo­naten des Bewilligungszeitraumes behalten. Erhebliches Vermögen bedeutet 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushalts­mitglied. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.

 

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten ange­messen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungs­kosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobelege)erbringen, um diese erstattet zu bekommen.

 

Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge

Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der Bewilli­gungszeitraum spätestens am 31. März 2021 beginnt.

 


31.07.2020

Jobcenter Freising bietet neuen Online-Dienst an

 

Mitteilungen online und mobil - das Jobcenter Freising bietet Ihnen ab sofort den neuen Postfachservice unter www.jobcenter-digital.de an.

 

Unter www.jobcenter.digital können Sie bereits seit Mai 2019 Ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen.

 

Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet. Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So können Sie schnell und sicher mit uns kommunizieren!

 

Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.


29.05.2020

Antragstellung vereinfacht, jedoch weiterhin Prüfung von Voraussetzungen

 

Die Erfahrungen der ersten Wochen mit dem vereinfachten Antrag haben gezeigt, dass bei den Antragstellern zuweilen falsche Informationen zum Umfang der Erleichterungen für Anträge vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 bestehen:

 

Vermögen:

Die Vermögensprüfung besteht weiterhin. Es gelten aber vorübergehend höhere Obergrenzen (60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied). Dadurch können mehr Menschen von der Grundsicherung profitieren als vor der Corona-Krise. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.

 

Kosten der Unterkunft (Miet-, Neben- und Heizkosten):

Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobelege) erbringen, um diese erstattet zu bekommen.

 

Einkommen:

Die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen haben sich durch das Sozialschutz-Paket nicht geändert. Daher müssen sämtliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder in separaten Anlagen angegeben werden.

 

Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Jobcenter

Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag. So können eventuell bestehende Rückfragen schnell geklärt und der Antrag insgesamt schneller bearbeitet werden.


28.05.2020

Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung jetzt auch online möglich

 

Seit Ende März steht den Antragstellern vorübergehend ein vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II zur Verfügung, der an die

neuen Regelungen des Sozialschutz-Pakets angepasst wurde. Um die Antragstellung im SGB II noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal jetzt auch eine Online-Variante des vereinfachten Antrags bereitgestellt.

 

Antrag, Anlagen und Nachweise können online eingereicht werden

Die Antragsteller können den vereinfachten Online-Antrag sowie alle ergänzenden Anlagen zum Antrag online als PDF-Datei ausfüllen und direkt digital an das zuständige Jobcenter übermitteln. Der Datenschutz ist dabei gesichert. Nachweise können bei der Antragstellung oder falls erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen und so schnell und unkompliziert an das Jobcenter übergeben werden. Diese neuen Funktionen kann man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei www.jobcenter.digital nutzen.

 

Tipp: Antrag sowie Anlagen vollständig ausfüllen und vor der Übermittlung abspeichern

Wichtig für die korrekte Übermittlung ist, dass alle ausgefüllten Antragsformulare vor der Übertragung an das Jobcenter zunächst auf dem heimischen PC oder Laptop gespeichert werden.

 

Für eine schnelle Bearbeitung ist es unumgänglich, dass alle benötigten Angaben vollumfänglich in das Antragsformular und in die darin benannten Anlagen eingetragen werden. Ausfüllhilfen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ bereit.


06.04.2020

Notfall - Kinderzuschlag

 

Der Kinderzuschlag wurde vom 1. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut.

 

Er unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit 2 Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.

 

Wichtig – nicht jeder erhält aufgrund von aktuellen finanziellen Einbußen den Kinderzuschlag: Es findet auch beim „Notfall-KiZ“ eine Einkommensprüfung statt. Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der „KiZ-Lotse.“

 

Anspruchsvoraussetzungen online prüfen: www.familienkasse.de

Kinderzuschlag digital beantragen: www.kiz-digital.de

Informationen zum „Notfall-KiZ“: www.notfall-kiz.de


31.03.2020

Neuregelungen in der Grundsicherung

 

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

 

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis  zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

 

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

 

Aktuelle Informationen, eine Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter:

www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

 

Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet.

Diese lautet: 0800 - 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.


25.03.2020

Aktuelle Informationen zum Thema Corona

 

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung?

 

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung

zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

 

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diesen Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Informationen hierzu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

 

Weiter wichtige Fragen und Antworten zu dem Thema Corona und Grundsicherung finden Sie hier:

www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

 


18.03.2020

ACHTUNG: Persönliche Vorsprachen sind aktuell nicht möglich

 

Sie erreichen unsere Mitarbeiter:

per E-Mail: Jobcenter-Freising@jobcenter-ge.de

telefonisch: 08161 / 4590-0 oder 08161 / 4590-100

 

Für die Abgabe von Veränderungsmitteilungen und Weiterbewilligungsanträgen steht Ihnen der Hausbriefkasten und rund um die Ihr das Online Portal "jobcenter.digital" zur Verfügung.

 

 

IMPORTANT: Face-to-face appointments with authorities are currently not possible

 

You can reach the staff:

 

by email: jobcenter-freising@jobcenter-ge.de

by phone: 08161 / 4590-0 or 08161 / 4590-100

 

Please use for the notification of any changes as well as requests for further-permission the in-house post box oder the online Plattform "jobcenter.digital". This Plattform ist 24/7 available


12.03.2020

Jobcenter berät wegen Infektionsgefahr telefonisch

Persönliche Beratungsgespräche werden vorübergehend auf das unumgängliche Maß beschränkt.

 

Um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten soweit es geht zu verhindern und Gefährdungen von Kunden und Mitarbeitern zu vermeiden, berät das Jobcenter Freising derzeit vorzugsweise telefonisch.

 

Neben der Anliegensklärung soll auch die Antragstellung telefonisch unter 08161/4590-0 oder der bekannten E-Mail-Adresse jobcenter-freising@jobcenter-ge.de erfolgen. Darüber hinaus steht für die Abgabe von Veränderungsmitteilungen und Weiterbewilligungsanträgen das Online-Portal "jobcenter.digital" rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Die zeitweilige Umstellung in der Kommunikation soll einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit für den Einzelnen zu erhöhen, ohne dass die Leistungen für die Kundinnen und Kunden gemindert werden. Das Jobcenter ist weiterhin dienstbereit.


19.02.2020

Leistungsteam des Jobcenters am 25.02.2020 geschlossen

Das Leistungsteam des Jobcenters Freising in der Landshuter Straße 31 bleibt am Faschingsdienstag, 25.02.2020 geschlossen.

Das Kundenbüro in der Parkstraße 11 ist während der Öffnungszeiten bis 12:00 Uhr, sowie das Servicecenter telefonisch wie gewohnt bis 18:00 Uhr erreichbar.

 


01.01.2020

Regelbedarfsanpassung - Mehr Geld

 

Seit 01.01.2020 erhalten Alleinstehende 432 Euro und Paare je Person 389 Euro monatlich. Für Kinder und Jugendliche ist der Regelbedarf ebenfalls je nach Altersgruppe zwischen 5 und 6 Euro gestiegen.

 

Die neuen Regelbedarfe zum 01.01.2020 im Überblick:

 

Alleinstehende, Alleinerziehende, Partner/in minderjährig (RBS 1):

432 Euro (+ 8 Euro)

Zwei volljährige Partner (RBS 2), jeweils:

389 Euro (+ 7 Euro)

Volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt (RBS 3):

345 Euro (+ 6 Euro)

Auszug ohne Erlaubnis unter 25 Jahren (RBS 3):

345 Euro (+ 6 Euro)

Jugendliche von 14 - 17 Jahren (RBS 4):

328 Euro (+ 6 Euro)

Kinder von 6 - 13 Jahren (RBS 5):

308 Euro (+ 6 Euro)

Kleinkinder von 0 - 5 Jahren (RBS 6):

250 Euro (+ 5 Euro)

 

Durch die neuen Werte ändern sich auch die regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe (§ 21 Absatz 2 bis 5 und 7 SGB II).

 

Rechtlicher Rahmen:

Grundlage für die Neuberechnung ist die Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 vom 15.10.2019 (BGBl I, 1452)


19.12.2019

 

Jobcenter am 27. Dezember geschlossen

 

Das Jobcenter Freising mit seinen beiden Liegenschaften in der Landshuter Straße 31 und der Parkstraße 11 bleibt am 27. Dezember 2019 geschlossen. Telefonisch ist das Haus jedoch über das Servicecenter wie gewohnt bis 18:00 Uhr erreichbar.


19.11.2019

 

Das Kundenbüro 429 des Leistungsteams ist derzeit nicht besetzt

 

Das Kundenbüro des Jobcenters Freising im Landratsamt Freising ist derzeit nicht besetzt.


Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Unterlagen den Hausbriefkasten, GE-Online, E-Mail oder kommen Sie persönlich im Kundenbüro der Parkstraße vorbei.

 

Die Vorsprachen sowie die Antragsstellung im Team Markt & Integration und im Kundenbüro in der Parkstraße sind zu den Öffnungszeiten weiterhin möglich.

 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von: 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

 


21.10.2019

Jobcenter Freising erweitert sein Serviceangebot

 

Ab Dienstag, 22. Oktober 2019 ist das Jobcenter Freising zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit für alle Kundinnen und Kunden ausschließlich über die zentrale Servicenummer

08161/171542

 erreichbar.

 

Damit werden die telefonischen Servicezeiten des Jobcenters erheblich erweitert. Es ist künftig von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, d.h. täglich 10 Stunden durchgehend eine telefonische Anliegensklärung möglich.

 

In diesem Zeitrahmen erteilen die Service-Mitarbeiter Auskünfte zu Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz-IV), senden Infomaterial und Vordrucke zu, geben Hilfestellung beim Ausfüllen von Antragsvordrucken und nehmen Veränderungsanzeigen entgegen.

 

In anrufstarken Zeiten werden nach Bedarf Anrufbeantworter geschaltet. Anrufer können Ihre Nachricht oder Ihre Fragen hinterlassen. Die Mitarbeiter des Servicecenters rufen innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen zurück.

 

Wichtig für die Anrufer ist es, ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer bzw. ihre Kundennummer bereitzuhalten.

 


07.10.2019

Freisinger Jobcenter im Landratsamt am 09.10.2019 geschlossen

Das Jobcenter Freising im Landratsamt Freising bleibt am Mittwoch, 09.10.2019 aufgrund einer Personalversammlung geschlossen.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten.

 


24.09.2019

 

Das Kundenbüro 429 des Leistungsteams bleibt von 30.09.2019 – 02.10.2019 geschlossen

Das Kundenbüro des Leistungsteams bleibt von Montag, 30. September bis Mittwoch, 02. Oktober, aus personellen Gründen geschlossen.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten.

In Notfällen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin auf!

 

Die Vorsprachen sowie die Antragsstellung im Team Markt & Integration und im Kundenbüro in der Parkstraße sind uneingeschränkt möglich.

 


25.06.2019

 

Freisinger Jobcenter im Landratsamt am 28.06.2019 geschlossen

 

Das Leistungsteam des Jobcenters im Landratsamt Freising bleibt am Freitag, 28. Juni wegen einer Veranstaltung geschlossen.

Die Vorsprachen sowie die Antragsstellungen im Team Markt & Integration sowie im Kundenbüro in der Parkstraße sind uneingeschränkt möglich.


18.06.2019

Jobcenter.digital: Ein neues Online-Angebot des Jobcenters

 

Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Freising gibt es ab sofort ein neues Online-Angebot. Sie können jetzt, zusätzlich zu den bisherigen Kommunikationswegen, online u. A. die Weiterbewilligung von Leistungen beantragen und dem Jobcenter Veränderungen mitteilen.

 

Mittlerweile ist „Online“ in weiten Teilen des Lebens selbstverständlich. Die Bürger erwarten dies auch im Bereich der Verwaltung. Das Jobcenter Freising ermöglicht erstmalig seinen Kundinnen und Kunden, über den Online-Kanal z. B. den Weiterbewilligungsantrag einzureichen.

 

„Dies ist ein wichtiger Schritt, denn es erleichtert den Kunden, uns die relevanten Informationen und Unterlagen elektronisch zukommen zu lassen und sie können dies zeit- und ortsunabhängig tun. Außerdem sparen sie Porto oder Fahrkosten“, wie Geschäftsführer Bernhard Reiml ausführt.

 

Mit dem Start werden in der ersten Ausbaustufe Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht. Weitere Funktionen und Verbesserungen sollen kontinuierlich folgen.

 

Möglich wird dieses neue Angebot durch das Projekt „GE-ONLINE“ der Bundesagentur für Arbeit, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes aus 2017 für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter realisiert.

 

Die Zugangsdaten zu dem persönlichen, passwortgeschützten Online-Kundenkonto sind im Kundenbüro in der Parkstraße 11, 85356 Freising erhältlich. Weitere Informationen hierzu unter 08161 / 171-542


31.01.2019

Freisinger Jobcenter im Landratsamt am 8. und 11. Februar geschlossen

 

Die Leistungsabteilung des Jobcenters im Landratsamt Freising bleibt am Freitag, 8. Februar, und am Montag, 11. Februar, wegen Server-Arbeiten und räumlicher Veränderungen geschlossen.

Die Vorsprachen sowie die Antragsstellungen im Jobcenter Freising in der Parkstraße sind uneingeschränkt möglich.

 


02.01.2019

Regelbedarfsanpassung - Mehr Geld

 

Seit 01.01.2019 erhalten Alleinstehende 424 Euro und Paare je Person 382 Euro monatlich – 8 Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche ist der Regelbedarf ebenfalls je nach Altersgruppe zwischen 5 und 7 Euro gestiegen.

 

Die neuen Regelbedarfe zum 01.01.2019 im Überblick:

 

Alleinstehende, Alleinerziehende, Partner/in minderjährig (RBS 1):

424 Euro (+ 8 Euro)

Zwei volljährige Partner (RBS 2), jeweils:

382 Euro (+ 8 Euro)

Volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt (RBS 3):

339 Euro (+ 7 Euro)

Auszug ohne Erlaubnis unter 25 Jahren (RBS 3):

339 Euro (+ 7 Euro)

Jugendliche von 14 - 17 Jahren (RBS 4):

322 Euro (+ 6 Euro)

Kinder von 6 - 13 Jahren (RBS 5):

302 Euro (+ 6 Euro)

Kleinkinder von 0 - 5 Jahren (RBS 6):

245 Euro (+ 5 Euro)

 

Durch die neuen Werte ändern sich auch die regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe (§ 21 Absatz 2 bis 5 und 7 SGB II).

 

Rechtlicher Rahmen:

Grundlage für die Neuberechnung ist die Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 – RBSFV 2019) vom 19.10.2018 (BGBl. Teil I, Seite 1766).

 


12.11.2018

Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nur eingeschränkt möglich

 

Seit vergangener Woche können die Jobcenter bundesweit nur zeitverzögert auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nicht immer zeitnah möglich.

 

Laufende Geldleistungen werden weiter ausgezahlt, da dieses IT-Verfahren nicht betroffen ist. Alle eingehenden Anträge werden bearbeitet. Es sind auch keine Daten verloren gegangen.

 

Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben.

 


20.09.2018

Prüfung neuer Mietverträge

 

Damit im Rahmen eines Umzuges keine finanziellen Risiken entstehen, kann das Jobcenter vor Abschluss des neuen Mietvertrages prüfen, ob eine Zusicherung zur Anmietung dieser Wohnung ausgesprochen werden kann. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. 

 

Ab sofort können Sie Ihre neuen Mietverträge ohne vorherige Terminvereinbarung prüfen lassen.

Bitte sprechen Sie hierzu zu unseren Öffnungszeiten in der Landshuter Str. 31 auf Zimmer 603 vor.

 

Dies gilt nur für Umzüge innerhalb des Landkreises Freising. Sofern Sie außerhalb eine neue Unterkunft beziehen möchten, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort. 


01.09.2018

Antragsstellung

 

Im Rahmen der Neustrukturierung des Kundenprozesses ist die Antragsstellung und Leistungsberatung ab 01.09.2018 ausschließlich an folgender Adresse möglich:

 

Jobcenter Freising

Parkstraße 11

85356 Freising

Tel.: 08161 / 171-542

E-Mail: Jobcenter-Freising@jobcenter-ge.de

 

Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis (oder wenn nötig Ihren Aufenthaltstitel) vor.

 

Die Abgabe von angeforderten Unterlagen ist in der Landshuter Str. 31 auf Zimmer 429 weiterhin möglich.


28.06.2018

Ablehnung Übernahme Gebühren nach Urteil BayVGH

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat in dem Normenkontrollverfahren AZ: 12 N 18.9 mit Beschluss vom 16. Mai 2018 die §§ 23 und 24 DVAsyl betreffend der Erhebung von Unterkunftsgebühren einschließlich Haushaltsenergie für unwirksam erklärt.

Bereits bestandskräftig gewordene Bescheide der Regierung von Unterfranken bleiben von dieser Entscheidung unberührt. Allerdings werden Forderungen aus diesen Bescheiden nicht mehr vollstreckt (§183 Satz 2 VwGO).

 

Gebührenforderungen der Regierung von Unterfranken die nicht mehr vollstreckt werden können, können auch nicht als Bedarf im Sinne von §22 SGB II anerkannt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass zukünftig eine gesetzliche Neuregelung erfolgen soll, nach der ggf. erneut Gebühren für die Unterbringung erhoben werden!

 


25.05.2018

Datenschutzgrundverordnung

Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft getreten.

Informationen hierzu finden Sie auf unserem Merkblatt und unter dem Reiter Datenschutz.

 


06.03.2018

Feste Sprechzeiten zur Prüfung neuer Mietverträge

 

Damit im Rahmen eines Umzuges keine finanziellen Risiken entstehen, kann das Jobcenter vor Abschluss des neuen Mietvertrages prüfen, ob eine Zusicherung zur Anmietung dieser Wohnung ausgesprochen werden kann. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. 

 

Immer montags und mittwochs von 11:00 bis 12:00 Uhr können Kundinnen und Kunden des Jobcenters die neuen (noch nicht unterschriebenen) Mietverträge auf die Angemessenheit überprüfen lassen.

 

Die Vorsprache erfolgt auf Zimmer 602 im Leistungsteam. Eine Terminvereinbarung ist hier unter 08161 600 333 erforderlich.

 

Dies gilt nur für Umzüge innerhalb des Landkreises Freising. Sofern Sie außerhalb eine neue Unterkunft beziehen möchten, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort. 


15.11.2017

Einführung des sog. "K-Scheines"

 

Wenn Kundinnen und Kunden umziehen möchten oder wollen, bescheinigt ihnen das Jobcenter Freising ab 15.11.2017 die Höhe der übernahmefähigen Kaution. Dabei erfolgt auch ein Verweis auf die angemessene Nettokaltmiete. 

 

Die Ausstellung erfolgt auf formlosen Antrag. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate und ist auf den Landkreis Freising beschränkt.  

 

Kundinnen und Kunden in Gemeinschaftsunterkünften wird die Bestätigung automatisch mit dem Bewilligungsbescheid übersandt.