19.01.2021
FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18.01.2021 beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr
Landratsamt versendet Masken an berechtigte Personen
Seit Montag, 18. Januar, gilt in Bayern die Pflicht, im öffentlichen Personalnahverkehr und beim Einkaufen eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem genormten Standard zu tragen, da gerade hier noch immer viele Menschen aufeinandertreffen.
Das Landratsamt Freising wird im Laufe dieser Woche entsprechende Masken per Post an Bedürftige im Landkreis verschicken. Zu den berechtigten Personen zählen die Empfänger von Grundsicherungsleistungen ( Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt ).
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für öffentliche Nahverkehrsmittel wie Busse und Bahnen ( einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen ). Im Einzelhandel gilt sie nur für Kunden, nicht aber für die Beschäftigten. Eine FFP2-Maske muss in den Verkaufsräumen, auf de Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen getragen werden.
01.01.2021
Antragstellung: Erleichterter Zugang bis 31.03.2021 verlängert
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum 31.03.2021 verlängert.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten. Erhebliches Vermögen bedeutet 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobelege)erbringen, um diese erstattet zu bekommen.
Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge
Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. März 2021 beginnt.
31.07.2020
Jobcenter Freising bietet neuen Online-Dienst an
Mitteilungen online und mobil - das Jobcenter Freising bietet Ihnen ab sofort den neuen Postfachservice unter www.jobcenter-digital.de an.
Unter www.jobcenter.digital können Sie bereits seit Mai 2019 Ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen.
Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet. Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So können Sie schnell und sicher mit uns kommunizieren!
Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.